Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 51 | Heft: 1 | Seiten: 22 bis 26 | Erscheinung: 10.10.2026
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Abstract
"Datenschutz" nach konventionellem Muster Ärzte sind laut hippokratischem Eid und nach bürgerlichem Recht an die Schweigepflicht gebunden, so lernt es jeder brave Student - und so weiß es auch Herr Meier, der zu seinem Hausarzt geht. Ziel dieser Pflicht ist der Schutz der Intimsphäre. Schweigepflicht soll gewährleisten, daß (Ji Pa*ien* alles angstfrei erzählen kann, was ihn bedrückt. So können Beschwerden vom Arzt in einem sozialen und familiären Umfeld gesehen werden. Ein Patient braucht nicht zu befürchten, daß Seij® Schwierigkeiten zu öffentlichem Klatsch werden oder zu Repressalien führen.
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