Autor*innen: Hubert Kolling | Zeitschrift: Geschichte der Pflege, Hungen | Jahrgang: 21 | Heft: 5 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 18.05.2018 | DOI: 10.3936/docid203125
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Abstract
Neben vielen anderen Verrichtungen gehört zu den Tätigkeiten des Pflegepersonals immer wieder auch das Heben, Stützen und Tragen von Patienten. Hierzu hielt der Mediziner Johann Friedrich Dieffenbach (1792-1847) bereits 1832 in seiner „Anleitung zur Krankenwartung“ unmissverständlich fest: „Einen Kranken gehörig warten und pflegen, in Leiden und Noth ihm hülfreich zur Seite stehen, ihn heben, ihn tragen, ihn betten und erquicken, das ist ein edler Beruf, aber ein schweres Geschäft. “
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