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Alle Patienten haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung
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Alle Patienten haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung

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Autor*innen: Emmrich, M.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 23   |   Heft: 9   |   Seiten: 60 bis 61   |   Erscheinung: 01.09.1998   |   DOI: 10.3936/docid47299


Abstract

Im September will die Bundesärztekammer (BÄK) endgültig über die Neufassung der Richtlinie zur Sterbebegleitung beschließen. Grundlage dafür ist ein Entwurf, den der Vorsitzende des zuständigen BÄKAusschusses, Eggert Beleites, erarbeitet hat. Das Papier lehnt die aktive Sterbehilfe kategorisch ab, streicht für jeden Patienten das Recht auf Behandlung heraus und schreibt Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert zu.


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RICHTLINIE STERBEBEGLEITUNG PATIENTENRECHT STERBEHILFE AKTIVE AERZTEKAMMER
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