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Stimmrecht für Patienten?
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Stimmrecht für Patienten?

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Autor*innen: Kranich, C.;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 38   |   Heft: 5   |   Seiten: 51 bis 53   |   Erscheinung: 01.05.2013   |   DOI: 10.3936/docid142613


Abstract

Der einzige Zweck des Gesundheitssystems ist es, Patienten zu behandeln. Genauer gesagt, Menschen beim Gesundwerden und Gesundbleiben zu unterstützen. Doch meist entscheiden nicht Patienten, was Patienten gesund macht oder gesund hält, sondern Ärzte. Vor allem, weil Patienten nicht so viel von Medizin verstehen (und ihr Wissen über sich selbst nichts gilt). Aber auch, weil sie, je kränker sie sind, umso weniger souverän, selbstbestimmt und mündig (mit)entscheiden können, selbst wenn sie wollten. Der Arzt ist und bleibt die Leitprofession des Gesundheitswesens. Er hat in aller Regel die Definitionsmacht über Diagnose und Behandlung.


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GRUPPE GESUNDHEITSWESEN PATIENT THERAPIE PFLEGEPROZESS KRANKE
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