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Dammbruch
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Dammbruch

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Autor*innen: Dammbruch;   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 35   |   Heft: 9   |   Seiten: 6 bis 7   |   Erscheinung: 01.09.2010   |   DOI: 10.3936/docid119913


Abstract

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010, wonach erbgeschädigte künstlich befruchtete Embryonen im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesondert werden dürfen, hat eine scharfe Kontroverse ausgelöst: Ist das Urteil ein Freibrief zur Selektion? Linus Geisler diskutiert Argumente für und gegen die PID und begründet, warum seine Antwort am Ende lautet: ein klares Nein zur PID.


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KIND SCHWANGERSCHAFT MEDIZIN DIAGNOSTIK UTERUS INSEMINATION
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