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Welcher Wille zählt? Sterilisation durch Betreuerentscheidung
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Welcher Wille zählt? Sterilisation durch Betreuerentscheidung

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Autor*innen: Wunder, M.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 26   |   Heft: 7   |   Seiten: 46 bis 48   |   Erscheinung: 01.07.2001   |   DOI: 10.3936/docid58966


Abstract

In Deutschland ist seit 1990 die Sterilisation ohne persönliche Einwilligung von Menschen möglich, die nicht einwilligen können. Darf aber eine nichteinwilligungsfähige Frau sterilisiert werden, deren eindeutiger Wille schon gegen eine ärztliche Behandlung erkennbar ist? Der Autor berichtet über Gerichte, die solches bejahren und über die Grauzone der Sterilisationspraxis.


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ETHIK RECHT EINWILLIGUNG BEHINDERTER STERILISATION
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