Autor*innen: N.N. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse | Jahrgang: 51 | Heft: 9 | Seiten: 38 bis 39 | Erscheinung: 26.08.2026
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Abstract
Am 13. April 1978 erklärte das Bundesverfassungsgericht die am 1. August 1977 in Kraft getretene Wehrdienstnovelle für verfassungswidrig. Das bedeutet für Tausende von Kriegsdienstverweigerern, daß sie sich weiterhin der entwürdigenden Gewissensprüfung aussetzen müssen, um anerkannt zu werden. Die Karlsruher Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch damit, daß das Grundgesetz von Aufbau und Unterhaltung einer funktionsfähigen Landesverteidigung ausgehe. Das Ableisten des Wehrdienstes stelle deshalb den Normalfall dar, das im Grundgesetz Artikel 4/3 (
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