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Nicht so neues Betreuungsrecht - jetzt mit Notvertretungsrecht der Eheleute
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Nicht so neues Betreuungsrecht - jetzt mit Notvertretungsrecht der Eheleute

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Zeitschrift: Dr. med. Mabuse   |   Jahrgang: 48   |   Heft: 2   |   Seiten: 82 bis 83   |   Erscheinung: 05.04.2023   |   DOI: 10.3936/docid290867


Abstract

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) formuliert es klar und deutlich: „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechtsund Handlungsfähigkeit genießen“ (Art. 12). Schon 2014 kritisierte der UN-Ausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die Reichweite der staatlichen Verpflichtungen aufgrund dieser Vorschrift werde von den Staaten „generell missverstanden“: Es gehe darum, das im Betreuungsrecht weltweit vorhandene Paradigma der ersetzen Entscheidungsfindung durch das Paradigma der unterstützten Entscheidungsfindung zu ersetzen.


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FRAU BETREUUNG RECHT EINWILLIGUNG EUROPA FORTSCHRITT GERICHT BETREUUNGSRECHT STERILISATION
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