Nach bestandener Abschlussprüfung drohen internationalen Pflege-Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen erhebliche aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten und monatelange berufliche Nachteile. Die Pflegekammer NRW fordert deshalb ab dem ersten Tag ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht als Pflegefachperson.
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