Ein interfraktioneller Gesetzentwurf sieht die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organ- und Gewebespenden vor, um mehr Menschen zu einer bewussten Entscheidung zu bewegen. Angesichts von 985 Organspender und 8.199 Menschen auf der Warteliste im Jahr 2025 soll die Neuregelung dazu beitragen, die große Versorgungslücke zu verringern.
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