Autor*innen: Roigk, M.A. ,P.; Becker, Prof. Dr. med. C. | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 22 | Heft: 5 | Seiten: 47 bis 48 | Erscheinung: 11.05.2020 | DOI: 10.3936/docid196786
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Abstract
In der aktuell weltweit stattfindenden Corona-Pandemie besteht die Aufgabe staatlicher Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens unter anderem darin, das Auftreten des Virus in den jeweiligen Regionen Deutschlands zu erkennen und seine Ausbreitung zu bekämpfen. Die zuständige oberste staatliche Einrichtung der Bundesregierung in Deutschland ist das Robert-Koch-Institut (RKI). Die Legitimation erhält das RKI durch § 2 des Gesetzes über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz – BGA-NachfG). Das RKI stellt Fachinformationen auf seiner Homepage (RKI, 2020a) für Einrichtungen im Gesundheitssystem (bspw. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste) aber auch für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung. Für Gesundheitseinrichtungen sind dies bspw. Fachinformationen zur Epidemiologie und Fallzahlen, zur Diagnostik, zu Infektionsschutzmaßnahmen oder zum Kontaktpersonenmanagement.
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