Autor*innen: André Uebe | Zeitschrift: Geschichte der Pflege, Hungen | Jahrgang: 23 | Heft: 5 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 16.05.2020 | DOI: 10.3936/docid203155
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Abstract
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges 1945 wurden alle Organisationen in den einzelnen Besatzungszonen verboten, so auch das Rote Kreuz (siehe auch Zeitschrift GdP 1/2016). Das Rote Kreuz in Sachsen wurde noch bis September 1945 geduldet und danach gänzlich verboten. In den drei westlichen Besatzungszonen durfte das Rote Kreuz nach der Entmilitarisierung wieder zeitnah gegründet werden.
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