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Das IPReG - kein Gesetz im Sinne der Betroffenen
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Das IPReG - kein Gesetz im Sinne der Betroffenen

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Autor*innen: N.N.   |   Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt   |   Jahrgang: 45   |   Heft: 11-12   |   Seiten: 58 bis 59   |   Erscheinung: 02.11.2020   |   DOI: 10.3936/docid206284


Abstract

Am Anfang stand eine Razzia: 130 Polizisten sowie Staatsanwälte durchsuchten Mitte Mai vergangenen Jahres Wohnungen und Büros an 19 Orten in Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Sie waren einem „großangelegten Abrechnungsbetrug“ auf der Spur. Arbeitskräfte aus osteuropäischen Staaten sollen dabei trotz fehlender Qualifikation bei ambulanten Beatmungspatientinnen als Intensivpflegekräfte abgerechnet worden sein. Geschätzter Schaden bei den Krankenkassen: 1, 5 Millionen Euro. Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden. Oliver Tolmein ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er ist Partner der Anwaltskanzlei „Menschen und Rechte" in Hamburg. www. menschenundrechte. de


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GESUNDHEIT BRANDENBURG ZEIT GESETZ LEISTUNG RECHT EINWILLIGUNG RICHTLINIE KRANKENKASSE
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