Autor*innen: Emmrich, M. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 24 | Heft: 11 | Seiten: 13 bis 14 | Erscheinung: 01.11.1999 | DOI: 10.3936/docid51523
Ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes verpflichtet Ärzte zur Weitergabe von Informationen. Ärzte sind demnach verpflichtet, nahe Angehörige ihres Patienten vor einer gefährlichen Infektionskrankheit ihres Lebenspartners zu warnen. Dieses Urteil ist allerdings auf ein geteiltes Echo gestoßen
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