Autor*innen: Dr. Annett Büttner | Zeitschrift: Geschichte der Pflege, Hungen | Jahrgang: 18 | Heft: 12 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 22.12.2015 | DOI: 10.3936/docid203069
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Abstract
Die Gründergeneration der Kaiserswerther Diakonissenanstalt stellte hohe charakterliche Anforderungen an die Mitglieder der Schwesternschaft. So diente die lange Probezeit nicht nur der fachlichen Ausbildung, sondern auch der Charakterformung zur Diakonisse und der Entlassung vermeintlich ungeeigneter Kandidatinnen. Ein Austritt nach der Einsegnung stellte dagegen einen Verrat an der „Diakonissensache“ dar. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gelang es, die strengen Kaiserswerther Regeln auch zum Maßstab für die anderen, in der Kaiserswerther Generalkonferenz zusammengeschlossenen Mutterhäuser, zu machen. Dazu zählte beispielsweise ein Kontaktverbot der ausgetretenen zu den verbliebenen Schwestern. Heirat und die Versorgung kranker Familienangehöriger stellten mit Abstand die häufigsten Austrittsgründe dar, gefolgt vom Verlust der Berufsmotivation. Jeder Austritt aus der Schwesternschaft hinterließ eine empfindliche Lücke und die Mutterhausleitung unternahm zahlreiche Anstrengungen, es nicht dazu kommen zu lassen.
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