Qualitätsniveau I.: |
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Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes in der Pflege aus dem Jahr 2001 sind vermehrt Anstrengungen unternommen worden, die Qualität von Pflegeleistungen zu definieren und zu messen. Denn gegenwärtig gibt es noch keinen gültigen MaÃstab für die Qualität in der Pflege. Die vorliegende Veröffentlichung wird von der Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen e. V., einem Zusammenschluss mehrerer in der angewandten Gerontologie tätigen Mitarbeitern, herausgegeben. Dargestellt und erläutert werden so genannte Aussagen zu einem Qualitätsniveau Mobilität und Sicherheit bei Demenzkranken in stationären Einrichtungen, die als Handlungsleitende Empfehlungen für die Praxis in den Heimen aufgefasst werden sollen. Bei den Autoren handelt es sich um Mitarbeiter des Zentralinstitutes für Seelische Gesundheit in Mannheim.
Auf der Grundlage einer ausführlichen Literaturrecherche sind folgende Zielvorstellungen im Sinne von Kernaussagen eines Qualitätsniveaus entwickelt worden:
- Herstellung von Rahmenbedingungen, die eine uneingeschränkte Fortbewegung gewährleisten.
- Teilnahme an Angeboten zur Erhaltung und Förderung der Mobilität für Demenzkranke.
- Das Gefährdungspotential durch unbemerktes Verlassen der Einrichtung ist erkannt. MaÃnahmen zur Verringerung der Gefahr schwerwiegender Verletzungen hierbei werden getroffen.
- Die Ursachen für Einschränkungen der Mobilität bei den demenzkranken Bewohnern sind bekannt.
- Einschränkungen der Mobilität werden behandelt bzw. kompensiert.
- MaÃnahmen zur Minimierung von Stürzen und Sturzfolgen werden ergriffen.
- Demenzkranke mit sehr stark eingeschränkter Mobilität erhalten Leistungen, die das Auftreten von Sekundärkomplikationen verringern.
- Bewegungseinschränkende und Freiheitsentziehende MaÃnahmen sollten nur als letzte Möglichkeit zur Vermeidung schwerwiegender Verletzungen Verwendung finden.