Kind als Schaden |
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Im Sommer 2002 erregte ein Urteil des Bundesgerichtshofes Aufsehen. Die Eltern eines mit Behinderungen geborenen Kindes hatten die betreuende Ãrztin auf Schadensersatz verklagt, da sie ein solches Kind nicht wollten. Das Urteil, das unter dem Schlagwort "Kind als Schaden" bekannt wurde, ist heftig kritisiert worden. Die Sorge war, die Ãrzte würden für die Qualität von Kindern haftbar gemacht, was - so die Befürchtung - zum einen zu einer Aus-uferung der Pränataldiagnostik führen würde; zum anderen wirft das Urteil in jedem Fragen im Hinblick auf den Stellenwert von Behinderten in einer Gesellschaft, in der das höchste Ge-richt ein solches Urteil fällt, auf.
Das Institut für Mensch, Ethik und Wissenschaft, Berlin, beauftragte die Medizinrechtlerin Ulrike Riedel damit, die mit dem Urteil verbundene komplizierte Materie zu analysieren und aufzubereiten.
Da das vorliegende Gutachten nicht nur einen juristischen Sachverhalt transparent macht, sondern auch ein vielschichtiges gesellschaftliches Wertproblem diskutiert, sollte es zur Kenntnis genommen werden.