Böhme, Hans
Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen von A-Z
Verständliche Rechtserläuterungen â konkrete Handlungsanweisungen â direkte einsetzbare Arbeitshilfen
WEKA-Media, Kissing, 2002, 158 â¬, ISBN 3-8276-4424-0 â September 2013
Rezension von Paul-Werner Schreiner
Von dem im März 2003 an dieser Stelle vorgestellten Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen ist inzwischen die 50. Ergänzungslieferung erschienen - mit der aktualisierten CD.
Die vorliegende Ergänzungslieferung enthält drei neue Stichworte:
- âErsatzpflegeâ - Der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege ist an diverse Voraussetzungen geknüpft: Der Pflegebedürftige, den es in der Zeit der Verhinderung der Pflegeperson weiterzupflegen gilt, muss grundsätzlich pflegebedürftig sein im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI, zumindest aber der Pflegestufe I zugeordnet sein. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der Kreis der Berechtigten um die Versicherten ohne Pflegestufe erweitert, die im Sinne des § 45a SGB XI erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind.
- âSchmerzmanagementâ - Für das deutsche Gesundheitswesen stellt das komplexe Phänomen Schmerz ökonomisch wie organisatorisch eine groÃe Herausforderung dar. Mit dem Expertenstandard "Schmerzmanagement in der Pflege bei chronischem Schmerz" (1. Aktualisierung 2011) wird dem in der Pflege Rechnung getragen. Dies in einem Stichwort für Pflegeeinrichtungen näher zu behandeln, ist demzufolge dringend angebracht.
Das Symptom Schmerz in seiner akuten oder chronischen Form beeinträchtigt Menschen deutlich in ihrer Lebensqualität und seine Linderung ist somit von enormer Bedeutung für Betroffene. Das Schmerzempfinden ist dabei ein nicht objektivierbares Phänomen.
Ein effektives Schmerzmanagement soll frühzeitig eingreifen, um negative Auswirkungen auf den gesamten Organismus zu minimieren und der Gefahr einer möglichen Chronifizierung entgegenzuwirken. Aufgrund der vielfältigen Auswirkungen und Ursachen kann dem Phänomen Schmerz nur multiprofessionell begegnet werden. Im Rahmen des multiprofessionellen Behandlungsansatzes bei Schmerzen stellt sich die Frage nach einer möglichen Verteilung von Kompetenzen und Aufgabenbereichen. Im vorliegenden Stichwort wird geklärt, inwieweit rechtliche Vorgaben für die ärztlichen und pflegerischen Professionen und deren Handlungskompetenzen in Bezug auf das Schmerzmanagement vorliegen und welcher Berücksichtigung sie in der klinischen und auÃerklinischen Praxis bedürfen.
